Hallo Expertenteam,
der Arbeitgeber, eine GmbH & Co KG hat anlässlich des Geburtages des Gesellschafter-Geschäftsführers (er ist nicht angestellt, bezieht kein Entgelt als Arbeitnehmer), belegte Brötchen und alkoholfreie Getränke als Mittagessen für alle Arbeitnehmer verteilt. Es gab keine Zusammenkunft der Mitarbeitenden an einem Treffpunkt, sondern jeder hat das Essen an seinem Arbeitsplatz verzehrt oder mit nach Hause genommen. Handelt es sich um eine steuerfreie Aufmerksamkeit oder eine Betriebsveranstaltung? Kann der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vornehmen?
Es gab außerdem im gleichen Jahr zwei typische Betriebsveranstaltungen, das Sommerfest und die Weihnachtsfeier.
Wie ist der Vorgang steuerlich zu beurteilen?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.