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  • 01
    Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer

    Hallo zusammen,


    unsere Mitarbeiter bezieht ab dem 08.07.2025 Krankengeld. Ihr wurde rückwirkend ab 01.07.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und laut TV endet das AV nach 2 Wochen des Zugangs des RV. Das AV endet am 27.11.2025. Welche Meldungen sind zu erstellen?

    Folgende Meldungen würde ich vornehmen:


    Zum 30.06.2025 32

    Zum 01.07.2025 12 101, 3101

    Zum 27.11.2025 30


    Stimmen die oben genannten Meldungen und wann müsste die 34 Meldung erstellt werden?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer

    Hallo Personal_BW,
     
    wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen.

    In einem solchem Fall besteht Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Bezieher voller Erwerbsminderungsrenten keinen Anspruch auf Krankengeld haben und somit der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden ist. Daher stimmen wir Ihrer Auffassung zu, die betreffende Person mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3101“ zu melden. 

    Zur Abmeldung gilt folgendes: 

    Wird eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht. Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für den Zeitraum, für den die Rente gewährt wird. In diesem Fall ist ein Fortbestehen der entgeltlichen Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch für einen Monat.
     
    Dies bedeutet, dass demzufolge eine Abmeldung (mit dem Meldegrund “34“) unter Berücksichtigung einer Monatsfrist (gerechnet vom Zeitpunkt des „Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse“) zu erstellen ist.
     
    Sofern das Arbeitsverhältnis im Rahmen dieser Monatsfrist vorzeitig endet (z. B. durch tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen), ist der verminderte Zeitraum in der „34er-Meldung“ zu berücksichtigen. 
     
    Zu welchem Zeitpunkt in Ihrem Fall eine Abmeldung zu erfolgen hat, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, da uns hierfür die erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen (ggf. Krankengeldbezugszeiten, Zeitpunkt der Einstellung des Krankengelds wegen Eingang des Rentenbescheides) nicht vorliegen.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden, da nur von dort eine konkrete und verbindliche Auskunft erteilt werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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