Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Bewertung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Versicherungspflicht haben wir einige Fragen, um die Beurteilung richtig vornehmen zu können.
Es geht um die Bewertung von Mitarbeitern im IG Metall Tarif Bayern. Können Sie uns bei der Bewertung folgender Fallbeispiele helfen?
1. Ein Mitarbeiter tritt zum 01.04. ein. Er erhält im Eintrittsjahr 5.600 € monatlich, ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.400 €, ein Urlaubsgeld in Höhe von 2.575 €.
Wir würden es wie folgt auf das Jahr hochrechnen, um die Beurteilung vornehmen zu können: 5.600 € x 12 Monate + 1.400 € + 2.575 € = 71.175 €.
Der Mitarbeiter wäre demnach versicherungspflichtig.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
2. Wäre im ersten Fallbeispiel zu berücksichtigen, dass weitere Sonderzahlungen angefallen wären, wenn er bereits ab 01.01. in das Unternehmen eingetreten wäre?
3. Ein 40 jähriger Mitarbeiter wird ab 01.07.2025 in Teilzeit arbeiten und ab dem 01.07.2025 die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten. Kann er, wenn er vorher versicherungsfrei war, aufgrund Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bis 30.06.2025 versicherungsfrei bleiben, auch wenn am 01.01. bereits bekannt ist, dass er ab dem 01.07. im Teilzeit arbeiten wird?
4. Sind bereits bekannte Tariferhöhungen ab 01.04 2025 bei der Bewertung der Jahresarbeitsentgeltgrenze am 01.01.2025 zu berücksichtigen?
5. Bei der IG Metall steigt das Weihnachtsgeld jährlich (25 % im ersten Jahr, 35 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr, 55 % im vierten Jahr). Kann ich die Erhöhung des Weihnachtsgelds im aktuellen Jahr (2024 = 25 %, 2025 = 35 %) bereits mit bei der Bewertung zum 01.01.2025 einbeziehen?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen