Expertenforum - Beurteilungszeitpunkt Minijob/ Midijob

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  • 01
    Beurteilungszeitpunkt Minijob/ Midijob

    Hallo liebes Expertenteam,


    bei uns herrscht immer Unsicherheit, ab wann eine vorausschauende Betrachtung gilt.

    Angenommen wir erfahren auf Grund eines betriebsinternen Kommunikationsfehlers

    (z. B. verspäteter Eingang einer Arbeitsvertragsänderung oder anderen Verzögerungen)

    erst im Folgemonat, dass sich das regelmäßige Arbeitsentgelt für den bereits abgerechneten Monat ändert, was Auswirkungen auf die Beurteilung eines Minijobs oder Midijobs hat.


    Muss dann der bereits abgerechnete Monat wieder aufgerollt werden?


    Oder ist die Änderung dann erst ab dem aktuellen Abrechnungsmonat umzusetzen, da eine vorausschauende Betrachtung ja auch nur in die Zukunft möglich ist?


    Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!




     

  • 02
    RE: Beurteilungszeitpunkt Minijob/ Midijob

    Hallo Frau Ostermeier,
     
    bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen (geringfügig entlohnt oder versicherungspflichtig im Rahmen des Übergangsbereichs)
    ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder „dauerhaften“ Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
     
    Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts prinzipiell erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.  
     
    Wird dagegen der Abrechnungsstelle eine rückwirkende dauerhafte Änderung der Entgelte z.B. aufgrund eines geänderten Arbeitsvertrags „verspätet“ mitgeteilt, ist rückwirkend zum Zeitpunkt des Anspruchs die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung anzupassen.
     
    Darüberhinaus bitten wir um Verständnis, dass wir aufgrund der Komplexität zu Ihrer Frage zu „anderen Verzögerungen“ bezüglich der Änderung von Arbeitsentgelten keine weitere Aussage treffen können. Im Einzelfall empfehlen wir Ihnen, die betreffende Krankenkasse bzw. die Minijob-Zentrale zu kontaktieren, um eine versicherungsrechtliche Stellungnahme anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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