Liebes Expertenteam,
wir haben folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin hat aktuell einen monatlichen Verdienst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und möchte nun entsprechend reduzieren. Der Antrag ist am 28.10. mit Reduzierung ab 01.12. eingegangen, Vertragsdatum ist der 07.11.. Ab welchem Zeitpunkt muss nun eine neue Beurteilung erfolgen? Anhand der Geringfügigkeitsrichtlinien bin ich der Auffassung, dass ab 01.12. neu beurteilt wird, Kollegen sind jedoch der Auffassung das bereits ab 07.11. bzw. 01.11. neu beurteilt werden muss, da hier ja bekannt wird, dass sich das Entgelt ändern wird. Da im November eines jeden Jahres eine tarifliche Jahressonderzahlung gezahlt wird ist es mMn entscheidend welche JSZ ich berücksichtigen muss - 2025 oder 2026.
Über eine Klärung wäre ich dankbar.
Besten Dank!