Hallo Expertenteam,
AN beginnt eine versicherungspflichtige Beschäftigung am 15.10.2022 und bleibt auch für das Jahr 2022 knapp unterhalb der anteiligen JAEG (15.10.-31.12.2022). In der Prognose für das Jahr 2023 überschreitet der AN die JAEG.
Allerdings erhält der AN ab dem 01.12.2022 eine vertraglich vereinbarte Zulage. Mit dieser Zulage erhöht sich das Gehalt auf einen Betrag, welcher die anteilige JAEG 2022 für Dezember überschreitet.
Ist in diesem Fall der Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung ab dem 01.01.2023 vorzunehmen?
Oder bleibt es aufgrund der Unterschreitung (der anteiligen JAEG für 15.10.-31.12.2022) mit dem SV-Brutto bei der Versicherungspflicht?
Vielen Dank und viele Grüße, alles Gute für 2023!
Kabuki