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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beurteilung Sozialversicherungspflicht private Berufsfachschule

    Hallo Zusammen,


    wir beschäftigen von 18.08.-12.09.2025 einen kurzfristigen Beschäftigen. Dieser hat die Realschule mit der mittleren Reife am 31.07.2025 abgeschlossen und beginnt am 01.10.2025 die private (staatlich-anerkannte) Berufsfachschule für Physiotherapie in Bad Birnbach.


    Wie ist dieser Sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? SV-Frei oder voll Pflichtig - auf Grund der privaten Berufsfachschule? -


    Vielen Dank.

    Gruß

    Nicole Frammersberger


     

  • 02
    RE: Beurteilung Sozialversicherungspflicht private Berufsfachschule

    Sehr geehrte Frau Frammersberger,

    Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen sind grundsätzlich den ordentlichen Studierenden an einer Hochschule oder Fachhochschule gleichzustellen.
    Solche Schulen sind neben den staatlich anerkannten Fachschulen auch andere Bildungseinrichtungen, die berufliche Bildungsgänge mit einem berufsqualifizierenden Abschluss anbieten, zum Beispiel Techniker- und Meisterschulen.
    Dies bedeutet, dass die besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für studierende Arbeitnehmer auch für Fachschüler Anwendung finden.
     
    Die zuvor bei Ihnen ausgeübte Beschäftigung des Mitarbeiters kann – wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - als kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt werden, da an den Realschulabschluss ein  den Studenten gleichgestellte Berufsfachschule besucht wird und keine Berufsmäßigkeit unterstellt werden kann. Berufsmäßigkeit ist nur zu prüfen, wenn die Minijobgrenze überschritten wird,
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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