Liebes Expertenforum,
aktuell stehe ich vor folgendem Problem.
Ein Potentieller Mitarbeiter eines Mandanten befindet sich aktuell in der Ausbildung zum Piloten und ist hierfür an einer entsprechenden Pilotenschule eingeschrieben (ATPLA-Ausbildung). In diesem Zusammenhang stellt sich nun für uns die Frage, ob er hierdurch als Werkstudent abgerechnet werden könnte oder ob die entsprechende Beschäftigung als "normale" Teilzeitbeschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht zu beurteilen ist?
Hieran anschließend würde sich für uns dann noch die Frage stellen, falls er nicht als Werkstudent zu betrachten wäre, in wie fern die Tätigkeit für unseren Mandanten als erstes oder als weiteres Beschäftigungsverhältnis zu werten wäre. Im Rahmen der Pilotenausbildung erhält der potentielle Mitarbeiter nämlich keinerlei Entlohnung. Er bezahlt sogar für diese Ausbildung. Und er übt derzeit neben seiner Ausbildung keine weitere Tätigkeit aus. Es steht lediglich die Aufnahme einer Tätigkeit für unseren Mandanten im Raum.
Ich freue mich auf Ihre Antwort :-)
MfG