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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Betriebsveranstaltungen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich habe eine Frage zum Steuerrecht:


    Laut § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von

    Betriebsveranstaltungen lohnsteuerfrei bis zu einem Freibetrag von 110 Euro Brutto (incl. MwSt.) pro Teilnehmer für bis zu 2 Feiern pro Jahr. Der Freibetrag 110 € wird dabei auf beide Veranstaltungen aufgeteilt, sofern zwei Veranstaltungen pro Jahr stattfinden. Gibt es nur eine einzige Veranstaltung pro Jahr, so kann der Freibetrag in voller Höhe auf diese einzelne Veranstaltung angewendet werden. Die den Freibetrag übersteigenden Aufwendungen werden entweder durch den Arbeitgeber pauschal mit 25% oder individuell über die ELSTAM des Arbeitnehmers versteuert. Die Aufwendungen für teilnehmende Angehörige werden dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet.


    Der Gesetzestext in § 19 Abs. 1 Nr. 1a Satz 3 und 4 EStG lässt bei einigen Kollegen die Interpretation zu, dass bei 2 Veranstaltungen jeweils ein Freibetrag von 110 € (also insgesamt 220 € pro Jahr) angewendet werden können. Was meines Wissens nicht der Fall ist.


    Können Sie das so bestätigen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    tatsächlich bezieht sich der Freibetrag von EUR 110 für Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) gemäß dortigem Satz 3 auf "110 Euro je Betriebsveranstaltung". Der Freibetrag kann nach Satz 4 " für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich" (maximal also jährlich EUR 220 = 2x EUR 110) genutzt werden.


    Dies bestätigt die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 14.10.2015 (dort unter Ziff. 4 Satz 1 und 2).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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