Expertenforum - Betriebsveranstaltung mit Firmeninhaber

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Betriebsveranstaltung mit Firmeninhaber

    Guten Tag,

    wir müssen für ein Mandat folgende Betriebsveranstaltung abrechnen:

    Zahnarztpraxis (GbR), 2 Inhaberinnen die nicht angestellt, also keine Arbeitnehmer der GbR sind.

    Betriebsveranstaltung stand allen Mitarbeitern offen. Es wurde ein Musikkonzert auf einer Messe besucht, Kosten brutto pro Ticket EUR 125,00. Am Abend ein Abendessen, Kosten brutto EUR 945,00.

    Insgesamt waren 10 Personen anwesend, 8 Arbeitnehmer und die 2 Zahnärztinnen als Inhaber.

    Konzert EUR 1.250,00, Essen EUR 945,00 insgesamt. Sollen die kompletten kosten nur auf 8 Arbeitnehmer mit je EUR 274,37 aufgeteilt werden weil die 2 Zahnärztinnen keine Arbeitnehmer sind? oder gibt es eine andere Möglichkeit? Wer was gegessen hat lässt sich jetzt auf der Gastro Rechnung nicht mehr nachvollziehen. Den übersteigenden Betrag von EUR 110,00 würden wir dann pauschal versteuern.

    Danke für Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltung mit Firmeninhaber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Gesamtaufwand (EUR 2.195) ist zunächst auf die 10 Teilnehmer (mit je EUR 219,50) aufzuteilen. Bei den auf die Arbeitnehmer entfallenden Beträgen (je EUR 219,50) sind EUR 110,00 steuerfrei. Der Restbetrag (EUR 109,50) kann gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem Steuersatz von 25 % pauschal besteuert werden.


    Die auf die Inhaber entfallenden Beträge (2 x EUR 219,50) sind als Betriebsausgaben (sonstiger betrieblicher Aufwand) zu behandeln; Lohnsteuern fallen nicht an.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.