Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen eine sozialversicherungspflichtige Mitarbeitern seit 01.10.2020. Vom 04.09.2022 bis 30.09.2025 war die Mitarbeiterin in Elternzeit. Am 01.08.2025 fand ein Betriebsübergang statt und die Mitarbeiterin ist in ein anderes Unternehmen übergegangen.
Wir haben folgende Meldungen erstellt:
Vom 01.01.2025 bis 31.07.205 Abmeldung wegen sonstiger Gründe (Grund 33)
Ab 01.08.2025 Anmeldung wegen sonstiger Gründe (Grund 13)
Sind die Meldungen so korrekt, oder hätte erst wieder ab dem 01.10.25 (Aufnahme der Tätigkeit) gemeldet werden dürfen? Können Sie bitte angeben, wo ich das Nachlesen kann? Vielen Dank.