Sehr geehrte Damen und Herren,
unser ehemaliger Gesellschaftergeschäftsführer erhält ab 01.11.2024 eine Betriebsrente aus seiner Direktzusage. Er vollendet sein 63. Lebensjahr erst am 09.12.2025.
Ist es korrekt, dass ich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags abrechnen muss?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.