Hallo liebes Experten-Team,
mein Arbeitgeber hat sein Gewerbe zum 31.12.24 verkauft. Nun stehen aber für mich noch Buchführungsarbeiten und andere Restarbeiten an, die ich im Januar 2025 ausführen werde.
Wie wird mein Gehalt für den Zeitraum Januar 2025 behandelt? Eigentlich ist ja zum 31.12.24
alles abzumelden.