Expertenforum - Betriebsaufgabe - Gehalt für Nacharbeiten

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Betriebsaufgabe - Gehalt für Nacharbeiten

    Hallo liebes Experten-Team,

    mein Arbeitgeber hat sein Gewerbe zum 31.12.24 verkauft. Nun stehen aber für mich noch Buchführungsarbeiten und andere Restarbeiten an, die ich im Januar 2025 ausführen werde.

    Wie wird mein Gehalt für den Zeitraum Januar 2025 behandelt? Eigentlich ist ja zum 31.12.24

    alles abzumelden.

  • 02
    RE: Betriebsaufgabe - Gehalt für Nacharbeiten

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Sofern hier über den 31.12.2024 hinaus ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis weiter besteht, gilt dies auch für die Sozialversicherung. Die Abmeldung ist in diesem Zusammenhang, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Betriebsaufgabe - Gehalt für Nacharbeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Verkauf des Gewerbebetriebes führt für sich genommen nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ihnen. Denkbar ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf den Erwerber des Gewerbebetriebes im Rahmen eines sogenannten Betriebsübergangs übergegangen ist. Dann wäre Ihr bisheriger Arbeitgeber nicht mehr Partei Ihres Arbeitsverhältnisses, Sie müssen die Arbeitsleistung vielmehr für den "neuen" Arbeitgeber erbringen.


    Ist unstreitig, dass ein Betriebsübergang nicht eingetreten ist oder würden Sie dem Betriebsübergang widersprechen, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bei dem "alten" Arbeitgeber. Arbeitsrechtlich können Sie die Arbeitsleistung daher auch nach dem 31. Dezember 2024 erbringen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht bis dahin beendet wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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