Sehr geehrte Damen und Herren, ein AG möchte für seine AN eine betriebliche Krankenversicherung (5 Personen Gruppenversicherung) für
_ Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Zusatzleistungen für stationäre und ambulante Behandlung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Behandlung durch Heilpraktiker
- Sehhilfen
abschließen. Die mtl. Beiträge dafür stellen nach unserer Recherche Arbeitslohn dar, welche jedoch steuerfrei sind, soweit der Arbeitgeber verpflichtet ist. Begründet sich diese Verpflichtung rein aus dem Vertragsabschluss oder nur gesetzlich, wie der Zuschuss zur Sozialversicherung?
Wie ist in dem Zusammenhang die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 (1) S. 1 EStG zu verstehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Kluge