Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Arbeitgeber möchten die Betriebliche Gesundheitsförderung gemäß §3 Nummer 34 EStG nutzen und unseren Mitarbeitern etwas Gutes tun.
Der Ablauf sollte wie folgt sein:
Unsere Mitarbeiter können bei einem fest definierten Anbieter bestimmte Gesundheitskurse buchen (nur zertifizierte Kurse). Der Mitarbeiter tritt in Vorleistung und begleicht den Kurs. Nach Zahlung reicht der Mitarbeiter die Rechnung bei der Krankenkasse ein und lässt sich einen Zuschuss auszahlen. Wenn nun noch ein Restbetrag offen ist, dann kann der Arbeitnehmer die Rechnung beim Arbeitgeber einreichen und erhält den fehlenden Restbetrag durch den Arbeitgeber erstattet (max. 20 Euro pro Kurs). Frage: Ist diese nachträgliche Kostenerstattung steuerfrei im Rahmen betrieblicher Gesundheitsleistungen möglich? Falls ja, welche Nachweise müssen wir zur Akte bzw. zum Lohnkonto nehmen? Vielen Dank.