Expertenforum - Betriebliche Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber

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  • 01
    Betriebliche Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir als Arbeitgeber möchten die Betriebliche Gesundheitsförderung gemäß §3 Nummer 34 EStG nutzen und unseren Mitarbeitern etwas Gutes tun.

    Der Ablauf sollte wie folgt sein:

    Unsere Mitarbeiter können bei einem fest definierten Anbieter bestimmte Gesundheitskurse buchen (nur zertifizierte Kurse). Der Mitarbeiter tritt in Vorleistung und begleicht den Kurs. Nach Zahlung reicht der Mitarbeiter die Rechnung bei der Krankenkasse ein und lässt sich einen Zuschuss auszahlen. Wenn nun noch ein Restbetrag offen ist, dann kann der Arbeitnehmer die Rechnung beim Arbeitgeber einreichen und erhält den fehlenden Restbetrag durch den Arbeitgeber erstattet (max. 20 Euro pro Kurs). Frage: Ist diese nachträgliche Kostenerstattung steuerfrei im Rahmen betrieblicher Gesundheitsleistungen möglich? Falls ja, welche Nachweise müssen wir zur Akte bzw. zum Lohnkonto nehmen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Betriebliche Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    mit dem geschilderten Ablauf können die Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei erfolgen.


    Dokumentiert werden müsste (z.B. durch Kopie der Anbieter-Rechnung bei den Lohnunterlagen, wenn die Rechnung insbesondere die Angaben zu § 20, 20 b SGB V enthält), dass dem Arbeitnehmer (nach Abzug der Krankenkassen-Förderung) Kosten mindestens in Höhe des Zuschusses entstanden sind. Außerdem ist bei mehrfacher Zahlung von Zuschüssen die Jahreshöchstgrenze von EUR 600 zu beachten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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