Guten Tag,
wir rechnen u.a. Mitarbeiter ab, die eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben und deren monatliches Bruttoeinkommen zwischen 450,01 € und 520 €. liegt.
Besteht für diese Mitarbeiter ab Oktober 2022 eine Bestandsschutz oder sind sie bei gleichbleibendem Bruttoeinkommen geringfügig abzurechnen?
Vielen Dank, Gruß