Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin mit einem regelmäßigen Entgelt von 500 Euro leistet monatlich rund 10 Mehrarbeitsstunden, um ihre Minusstunden nachzuarbeiten. Mit diesen Mehrabrbeitsstunden würde das regelmäßige Entgelt rund 650 Euro betragen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass dieser Fall NICHT unter den Bestandsschutz fällt, sondern mit dem Wert 650 Euro gerechnet werden muss. Liegen wir hier mit unserer Meinung richtig?