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  • 01
    Besondere Lohnsteuertabelle bei Rentnern

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der gängigen Literatur liest man, dass Rentner grundsätzlich mit der besonderen Lohnsteuertabelle abzurechnen sind, selbst wenn der Arbeitgeberanteile in der Rentenversicherung anfallen.


    Trifft das auch bei einem Rentner zu, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die RV-Freiheit verzichtet hat (PSG 120; BGS 3121)?

  • 02
    RE: Besondere Lohnsteuertabelle bei Rentnern

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der allgemeinen Lohnsteuertabelle sind Belastungen durch die (Arbeitnehmeranteile der) SV-Beiträge berücksichtigt. Sie ist jedenfalls dann anzuwenden, wenn AN in allen Versicherungszweigen AN-Anteile tragen.

    Die Abgrenzung zur besonderen Lohnsteuertabelle ist leider nicht eindeutig, insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer nur in einzelnen Versicherungszweigen Beiträge leisten.

    In Zweifelsfällen empfiehlt sich aus AG-Sicht die Anwendung der besonderen Tabelle (mit höheren Abzugsbeträgen), um Nachhaftung auszuschließen.


    Bei BGS 3121 werden AN-Anteile zur Renten- und Pflegeversicherung gezahlt sowie reduzierte AN-Anteile zur Krankenversicherung (keine Arbeitslosenversicherung). Nach unserer Einschätzung ist damit die Anwendung der allgemeinen Tabelle vertretbar; Sicherheit aber nur durch eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstätten-Finanzamt (§ 42e EStG) herzustellen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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