Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen derzeit ein Mitarbeiter ein.
Dieser ist seit August 2010 privat krankenversichert und war davor (auch am 31.12.2002) in der freien Heilfürsorge als Zeitsoldat versichert.
Bei der Abfrage ob eine private Versicherung zum Stichtag 31.12.2002 bestand, wurde angegeben das dieser in der freien Heilfürsorge als Zeitsoldat versichert war.
Gilt diese Versicherung ebenfalls für die Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze ?
Vielen Dank.