Expertenforum - Beschöftigung Pensionär

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  • 01
    Beschöftigung Pensionär

    Liebe Experten,


    Wir beschäftigen einen Pensionär mit Geburtsjahr 1962. Entsprechend hat er die Regelaltersgrenze nicht erreicht. In NRW gibt es für Feuerwehr Beschäftigte aber eine Sonderregelung, die eine besondere Altersgrenze vorsieht. Bei dem betroffenen Beschäftigten ist die besondere Altersgrenze entsprechend schon erreicht.


    Gilt in diesem speziellen Fall nun die Beitragsgruppe 0320, auch wenn statt der Regelaltersgrenze nur die besondere Altersgrenze erreicht ist?


    Ich freue mich auf Ihren Rat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Steffen Schmees

  • 02
    RE: Beschöftigung Pensionär

    Sehr geehrter Herr Schmees,

    beschäftigte Pensionäre sind unabhängig von der Regelaltersgrenze kranken- und rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt lediglich den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung.
    Zur Arbeitslosenversicherung müssen auch Beamte im Ruhestand ihren Beitrag leisten. Diese Pflicht endet wie bei anderen Beschäftigten, wenn sie die Altersgrenze erreichen. Dann fällt nur noch der Arbeitgeberanteil an.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist somit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Beitragsgruppe 0310 zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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