Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind gerade dabei unsere Lohnunterlagen aus den Jahren 2024 und 2025 prüfungssicher zu vervollständigen. Uns fehlen dabei noch einige Bescheinigungen für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung, die wir bei den Mitarbeitern angefordert haben. Laut Rückmeldung einiger Mitarbeiter, weigern sich einige private Krankenversicherungen, diese Bescheinigungen auszustellen.
In der Verangangenheit haben wir folgende Unterlagen angefordert:
- Eine Bescheinigung über die Höhe des Beitrages in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses?
- Eine Bescheinigung über die Gesamtsumme der im Vorjahr gezahlten Beiträge zur privaten Kranken-und Pflegeversicherung
Eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung (Optional).
Gibt es eine gesetzliche Grundlage über die Anforderung von diesen Bescheinigungen bzw. gibt es einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.