Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot und Mindestlohn

    Das Entgelt für eine Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot muss die Grundlage zur Berechnung aus den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft gezogen werden. Dadurch kommt es vor, dass das Entgelt in 2026 bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot unter dem ab 2026 geltenden Mindestlohn liegt.

    Ist das richtig?

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot und Mindestlohn

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigungsverbot und Mindestlohn

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist nach § 21 Abs. 4 MuSchG zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns die Vergütung generell (also über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus) angehoben wurde.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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