Guten Abend, eine Mitarbeiterin war schwanger. Wir haben ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen.Die Mitarbeiterin hatte in der 11 SSW eine Fehlgeburt.
Das Lohnprogramm würde nun über AAG das komplette Beschäftigungsverbot stornieren. Auch die Zeit in der die Mitarbeiterin tatsächlich im BV war
Ist das so arbeitsrechtlich korrekt, das in diesem Fall überhaupt keine AAG-Erstattung erfolgt oder liegt hier ein Fehler im Lohnprogramm vor?