Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt vor der 12.SSW

    Guten Abend, eine Mitarbeiterin war schwanger. Wir haben ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen.Die Mitarbeiterin hatte in der 11 SSW eine Fehlgeburt.


    Das Lohnprogramm würde nun über AAG das komplette Beschäftigungsverbot stornieren. Auch die Zeit in der die Mitarbeiterin tatsächlich im BV war


    Ist das so arbeitsrechtlich korrekt, das in diesem Fall überhaupt keine AAG-Erstattung erfolgt oder liegt hier ein Fehler im Lohnprogramm vor?

     

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt vor der 12.SSW

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschutzlohn für die Dauer des Beschäftigungsverbotes. Der Erstattungsanspruch folgt dann aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG. Der Erstattungsanspruch bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Mutterschutzlohn.


    Vor diesem Hintergrund dürfte es sich um einen Fehler im Lohnprogramm handeln.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.