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  • 01
    Beschäftigungsverbot / Hauptjob und Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen eine Minijoberin auf Festgehalt, die als Hauptjob eine Teilzeitstelle hat.

    Jetzt hat Sie uns ein Beschäftigungsverbot vorleget, in dem steht, dass Sie nur 4 Stunden am Tag arbeiten darf. Jetzt ist die Frage, ob die 4 Stunden auf beide Beschäftigungen aufgeteilt werden oder wie das gehandhabt wird. Bitte mit nennung der Quelle. Danke!


    Herzlichen Dank für Ihre Mühen!


    Liebe Grüße

    Anja

     

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot / Hauptjob und Minijob

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht beschäftigen soweit nach ärztlichem Zeugnis ihre oder die Gesundheit des Kindes bei einer Fortsetzung der Beschäftigung gefährdet ist.


    Gemessen an diesen Anforderungen ist das bisherige ärztliche Beschäftigungsverbot angesichts der besonderen Situation der Frau (zwei Arbeitsverhältnisse) nicht hinreichend konkret. Aus dem ärztlichen Beschäftigungsverbot muss sich für die Arbeitgeber ergeben, in welchem Umfang („soweit“ im Wortlaut des § 16 Abs. 1 MuSchG) die Beschäftigung unzulässig ist. In dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt ist unklar, ob sich die 4 Stunden auf einen Arbeitgeber oder beide Arbeitgeber beziehen und/oder ob eine Aufteilung der 4 Stunden überhaupt möglich ist.


    Sie sollten daher die Arbeitnehmerin auffordern, das ärztliche Beschäftigungsverbot konkretisieren zu lassen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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