Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die sich im Beschäftigungsverbot befindet. Sie hat in den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft teilweise Mehrarbeit geleistet. (nicht in jedem Monat)
Werden die Mehrarbeitsstunden / Überstunden in den Durchschnitt mit einbezogen?
Wie sieht es bei regelmäßigen Überstundenauszahlungen aus (die Auszahlung ist um eine Monat zeitversetzt erfolgt)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
V. Bauer