Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot

    Was muss ich als Arbeitgeber zahlen?

    Fall: Arbeitnehmerin zeigt die Schwangerschaft an, sie wird sofort aus dem Schichtsystem genommen und es findet eine Umsetzung statt in die Tagschicht und leichteren Tätigkeiten. Dadurch das sie keine Zuschläge mehr bekommt Verdient sie hier schon viel weniger.

    Was muss ich der Arbeitnehmerin jetzt bezahlen, den Durchschnitt der letzten 13 Wochen?

    Gilt das schon als Beschäftigungsverbot? Kann ich hier schon die Erstattung des Entgelts beantragen?


    VG

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ob die Maßnahmen des Arbeitgebers auf ein Beschäftigungsverbot zurückzuführen sind, müssten Sie bei dem Arbeitgeber abfragen. Ich gehe aber davon aus, dass ein Fall des § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG vorliegt. Danach darf der Arbeitgeber bei Unverantwortbaren Gefährdungen für die Schwangere oder stillende Frau diese auf einen anderen Arbeitsplatz, bei dem diese Gefährdungen nicht bestehen, versetzen.


    Die entstehende Einkommensdifferenz hat der Arbeitgeber als Mutterschutzlohn gemäß § 18 MuSchG auszugleichen. Berechnungsgrundlage sind hier, wie in allen anderen Fällen des Mutterschutzlohns die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Beschäftigungsverbot

    Was bedeutet die Aussage: die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft?

    _vor Eintritt der Schwangerschaft?_ Ist hier das Datum der letzten Periode gemeint, oder den Tag der Anzeige der Schwangerschaft beim AG?


    VG

    Yvonne Stöhr

  • 05
    RE: Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Schwangere soll gemäß § 15 MuSchG ein Attest über die Schwangerschaft beim Arbeitgeber vorlegen. Wenn sich aus diesem Attest der Zeitpunkt des Eintritts der Schwangerschaft nicht ergibt, kann der Arbeitgeber bei der Mitarbeiterin nachfragen. Sollte die Mitarbeiterin keine Auskunft erteilen, kann auf den Zeitpunkt der Anzeige der Schwangerschaft beim Arbeitgeber abgestellt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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