Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin hat am 25.10.2024 entbunden. Der Mutterschutz endete zum 28.12.2024, die Elternzeit wurde bis zum 24.10.2026 beantragt und gewährt.
Nun nimmt diese Mitarbeiterin zum 01.01.2025 eine zulässige sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung von 16 Stunden während der Elternzeit (beim gleichen Arbeitgeber) auf.
Welche DEÜV-Meldungen sind hier erforderlich? Muss eine GD17 erzeugt werden?
Danke.