Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gleich zwei Anfragen zu diesem Thema.
1. Wir beschäftigen einen Altersvollrenter mit PGRS 119 und BGRS 3321. Der Arbeitnehmer erhält Stundenlohn und überschreitet nicht 2000,00 pro Monat.
Liegt er damit im Übergangsbereich? Laut meinen Recherchen ist hier die Voraussetzung gegeben, bei dem MA den Midijob einzurichten.
2. Wir beschäftigen einen weiteren Rentner mit Altersvollrente aber vor Regelaltersrente, 65 Jahre, PGRS 120 und BGRS 9111 (freiwillig in der GKV), da über JAE Grenze mit seinem mtl. Gehalt. Die MArin aus unserem Steuerbüro hat bei diesem MA eine Mehrfachbeschäftigung hinterlegt, mit der Begründung, dass er eine Rente bezieht und hier Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.
Als Berechnungsgrundlage für die Mehrfachbeschäftigung wird der Rentenbetrag genutzt.
Meines Erachtens ist dieses Vorgehen nicht korrekt und die Rentenzahlung darf nicht als Mehrfachbeschäftigung angerechnet werden. Leider habe ich bisher keine Unterlagen zu diesem Thema finden können, welche ihre noch meine Aussage bestätigt.
Wenn ein Rentenbezug tatsächlich als Mehrfachbschäftigung hinterlegt werden muss, hätte dies auch den Rentner bei Fall Nummer 1 betroffen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe