Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Studentin während Ihrer Bachelorarbeit in unserem Betrieb. Sie soll diesen Monat neben Ihrer monatlichen laufenden Vergütung in Höhe von 400,00€ zusätzlich eine Sonderzahlung in Höhe von 1.000,00€ brutto erhalten.
Mit welchen Beitragsgruppen- und Personenschlüssel müssen wir sie diesen Monat melden?
Kann sie dann trotzdem mit Personengruppenschlüssel 190 und in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung frei abgerechnet werden?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Tamara Buchholz