Guten Tag,
ein Mitarbeiter (Jg. 1959) legt und den Rentenbescheid über die Bewilligung einer Altersrente für langjährig Versicherte ab 1.11.2022 vor.
Der Mitarbeiter wird voraussichtlich noch bis zum Erreichen der Regelaltersrente weiterarbeiten.
Er hat einen Verdienst über der BBG und ist privat krankenversichert.
Können Sie uns bitte mitteilen, welche Meldungen / Änderungen in diesem Fall vorzunehmen sind.
Der Mitarbeiter erhält über die Rente auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Wirkt sich dieser Zuschuss auf die Höhe des AG-Zuschusses zur Krankenversicherung aus?
Vielen Dank!