Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin (Geburtsjahr 1982,Regelaltersgrenze nicht erreicht) welche eine Pension (Dienstunfähigkeit) vom Land Hessen bezieht. Bei uns ist sie mit 30 Std./Woche als Nebenarbeitgeber beschäftigt. Sie kommt bei uns nicht über die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Außerdem ist sie Privat kranken versichert (als Beamtin), über die Debeka und zahlt Beiträge i. H. v. circa 250,00 € monatlich. Wir gehen davon aus, dass Sie Beihilfeberechtigt ist.
Nun hat die Debeka eine Bescheinigung nach dem § 257 SGB V ausgestellt, zur Erlangung eines AG-Zuschusses.
Frage:
1.) Hat unsere Mitarbeiterin einen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung? Oder muss die Mitarbeiterin in die gesetzliche KV einzahlen?
2.) Wie ist sie in der Rentenversicherung zu melden? Zahlt hier nur der AG in die Rentenversicherung ein, oder beide?
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und bedanken uns im Voraus.