Guten Tag,
unsere neue Mitarbeiterin verdient bei uns im Übergangsbereich. Nebenberuflich ist sie selbständig tätig.
Kann sie bei uns als Übergangsbereichsfall abgerechnet werden oder ist das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit in irgendeiner Form zu berücksichtigen?
Freundliche Grüße