Expertenforum - Beschäftigung im Übergangsbereich und nebenberuflich selbständig

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  • 01
    Beschäftigung im Übergangsbereich und nebenberuflich selbständig

    Guten Tag,


    unsere neue Mitarbeiterin verdient bei uns im Übergangsbereich. Nebenberuflich ist sie selbständig tätig.

    Kann sie bei uns als Übergangsbereichsfall abgerechnet werden oder ist das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit in irgendeiner Form zu berücksichtigen?


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Beschäftigung im Übergangsbereich und nebenberuflich selbständig

    Guten Tag,


    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.


    Bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache), selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht oder erst später zahlt.


    Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit sind dabei nicht zu berücksichtigen. Sofern das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelung anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


     

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