Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigung eines Selbständigen

    Wir beschäftigen in Vollzeit einen Mitarbeiter, Krankenkasse schickt Bescheid, dass der Mitarbeiter als Selbständiger anzusehen ist, mit welchem Personengruppeschlüssel und SV-Schlüssel ist dieser Mitarbeiter abzurechnen?

  • 02
    RE: Beschäftigung eines Selbständigen

    Hallo Privat9986,

    wurde durch die Krankenkasse eine Einstufung als „hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätiger“ festgestellt, lautet in der Beschäftigung der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ und der Personengruppenschlüssel „101“, vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter noch keine Altersvollrente bezieht und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam    
     
     

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