Liebes Expertenteam,
unser Geschäftsführer geht zum 01.04.2025 in Rente. Er ist am 11.11.1960 geboren und bekommt Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Er wird aber bis zum 31.12.2025 weiterhin bei vollem Gehalt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bekommt er weiter vom Arbeitgeber soweit habe ich das rauslesen können. Aber wie verhält sich das mit der Arbeitslosen - und Rentenversicherung? Er ist jetzt 64 Jahre alt. Muss er nun noch Beiträge für RV und ALV zahlen bis 67 Jahre oder nicht? Und wir als Arbeitgeber müssen wir unabhängig vom Alter die hälftigen Beiträge zur RV und ALV zahlen? Was ist denn seine Regelaltersgrenze?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!