Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen derzeit einen Studenten, der auch die 20-Stunden-Grenze komplett bei uns erreicht. Er hat uns zudem einen Vertrag eines hiesigen Fußballvereins vorgelegt, wo er auch noch eine Vergütung im Rahmen der Minijobgrenze erhält. Es wurde dort zudem festgelegt, dass die sportliche Leistung zwischen 4,5-6 Stunden in der Woche liegt.
Meine Frage wäre daher, müssen wir dieses der Werkstudententätigkeit anrechnen oder bleibt ein solcher Vertrag unberücksichtigt? Wir haben ihn bislang voll pflichtig abgerechnet, aber wollten hierzu noch einmal eine verlässliche Auskunft einholen.
Besten Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
J. Kosch