Hallo,
ein freiwillig versicherter Beschäftigter, der eine Altersvollrente bekommt, wird mit dem ermäßigten Beitrag abgerechnet, weil kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht oder? Unabhängig davon, ob er die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht?
In der Vergangenheit haben wir die Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, mit dem allgemeinen Beitragssatz abgerechnet, weil angeblich der Anspruch auf Krankengeld weiterhin bestand. Gab es hierzu zeitweise eine andere Regelung?
Danke.