Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:
Unser Mandant möchte einen polnischen Arbeitnehmer, welcher in Polen hauptberuflich beschäftigt und versichert ist, für einen Zeitraum von 4 Wochen kurzfristig beschäftigt einstellen.
Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit stellen wir wie bereits erwähnt fest, dass er eine Hauptbeschäftigung hat. Ist diese von der Beurteilung her gleichzusetzen mit einer Hauptbeschäftigung hier in Deutschland und wir könnten die Abrechnung für ihn hier sozialversicherungsfrei vornehmen? Oder muss die Hauptbeschäftigung hier in Deutschland ausgeübt werden, damit sie anrechenbar ist?
Vielen Dank!