Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:

    Unser Mandant möchte einen polnischen Arbeitnehmer, welcher in Polen hauptberuflich beschäftigt und versichert ist, für einen Zeitraum von 4 Wochen kurzfristig beschäftigt einstellen.

    Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit stellen wir wie bereits erwähnt fest, dass er eine Hauptbeschäftigung hat. Ist diese von der Beurteilung her gleichzusetzen mit einer Hauptbeschäftigung hier in Deutschland und wir könnten die Abrechnung für ihn hier sozialversicherungsfrei vornehmen? Oder muss die Hauptbeschäftigung hier in Deutschland ausgeübt werden, damit sie anrechenbar ist?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

    Hallo KSchmidt02,
     
    wird ein polnischer Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Deutschland kurzfristig beschäftigt, gilt er für diese Zeit als gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt. Für ihn gelten daher prinzipiell die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit in Polen. Diese Zuordnung wäre vom polnischen Arbeitnehmer mit dem Vordruck A1 nachzuweisen.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass keine A1-Bescheinigung vorgelegt wurde, finden entgegen den oben gemachten Ausführungen die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung und die Beschäftigung kann grundsätzlich als kurzfristige sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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