Liebes Experten-Team,
in der Zeit 01.03.-01.08.2025 beschäftigen wir eine Mitarbeiterin als Praktikantin, welche die 2 jährige Berufsfachschule Zusatzqualifikation Erziehung-Schulfremdenprüfung besucht.
Das Entgelt beträgt mtl. 450 Euro, sie wird an 39 Stunden in der Woche beschäftigt. Weitere Beschäftigungen werden/wurden nicht ausgeübt.
Die Berufsfachschule bestätigt uns, dass für die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung ein 6 wöchiges und ein 3 Monatiges Praktikum Voraussetzung ist.
Zählt die Mitarbeiterin als Schülerin der o. g. Berufsfachschule als ordentliche Studierende, eine Sozialversicherungspflicht entsteht nicht? Sind Beiträge an die Unfallversicherung zu zahlen?
Danke für Ihre Unterstützung
Schüssler