Guten Tag,
unser Arbeitnehmer hat seit 2017 ein Pflegekind. Das Kind ist 2014 geboren. Wird dieses Kind in der Pflegeversicherung auch berücksichtigt, wenn sich die Pflegeeltern getrennt haben und das Kind bei der Pflegemutter lebt und nicht bei unserem Arbeitnehmer.
Für eine kurzfristige Rückmeldung bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Heike H.