Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Berücksichtigung von Pflegekindern für Beitragssenkung in der Pflegeversicherung

    Guten Tag,

    unser Arbeitnehmer hat seit 2017 ein Pflegekind. Das Kind ist 2014 geboren. Wird dieses Kind in der Pflegeversicherung auch berücksichtigt, wenn sich die Pflegeeltern getrennt haben und das Kind bei der Pflegemutter lebt und nicht bei unserem Arbeitnehmer.

    Für eine kurzfristige Rückmeldung bedanke ich mich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Heike H.

     

  • 02
    RE: Berücksichtigung von Pflegekindern für Beitragssenkung in der Pflegeversicherung

    Hallo Heike H.,
     
    während eine einmal begründete Elterneigenschaft Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausnimmt, kann die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den Beitragsabschlägen wieder entfallen.
     
    Dies ist insbesondere bei Pflegeeltern infolge des Abbruchs bzw. der Auflösung des Pflegeverhältnisses der Fall. Der Wegfall der Elterneigenschaft im Sinne der Beitragsabschläge stellt eine Änderung in den Verhältnissen dar, die für die Feststellung der Beitragspflicht bzw. der Beitragshöhe maßgeblich sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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