Sehr geehrtes Expertenteam,
das Thema ist sehr sensibel, dennoch stellt sich für uns die Frage, wie folgende Sachverhalte hinsichtlich des Wegfalls des Beitragszuschlags für Kinderlose sowie bei der Berücksichtigung des Beitragsabschlags in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind:
1. Kind verstirbt kurz nach der Geburt
2. Es liegt eine Fehlgeburt nach der Personenstandsverordnung vor
3. Es liegt eine Totgeburt nach der Personenstandsverordnung vor
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
MfG
Personalabtelung (PA)