Hallo,
wenn ein sogenanntes "Kuckuckskind" im ehelichen Haushalt gelebt hat - der tatsächliche Vater wurde bereits in der Geburtsurkunde eingetragen, dass Kind lebte jedoch noch einen kurzen Zeitraum in der ehelichen Gemeinschaft, kann es dann beim Pflegeversicherungsbeitrag des ex-Ehemannes quasi als Stiefkind berücksichtigt werden?
Für uns als Arbeitgeber ist die Klärung dieses Frage wichtig, da der Mitarbeiter ansonsten als kinderlos gelten würde.
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Guido Wranik