Expertenforum - Berücksichtigung einer befristeten Erwerbsminderungsrente

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  • 01
    Berücksichtigung einer befristeten Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben mal wieder eine ganz spezielle Frage.

    Ein MA hat rückwirkend eine befristete Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten. Die Rente beginnt laut Bescheid am 01.11.2023. Der Rentenbescheid ist am 22.10.2024 ausgestellt worden.

    Laut §33 Abs. 2 TVöD ruht das Arbeitsverhältnis ab dem nächsten Monatsersten, der auf den Zustellmonats des Rentenbescheides folgt.

    Leider unterliegt dieser MA aber dem TV-V. Und dort heißt es in § 19 Abs. 3 TV-V: In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.....


    Unsere Frage wäre daher: Gibt es eine allgemeingültige Regelung, ab wann solch ein rückwirkender Bescheid berücksichtigt werden muss oder hat jeder Tarifvertrag eine andere Regelung und wir müssen uns danach richten????


    Vielen Dank für die Hilfe und

    einen schönen Tag

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: Berücksichtigung einer befristeten Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrte Frau Kolter-Bekker,

    Ihre Frage betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Berücksichtigung einer befristeten Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente ist sehr häufig tarifvertraglich geregelt. Sie müssten also tatsächlich die Regelung des anwendbaren Tarifvertrages prüfen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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