Sehr geehrtes Expertenteam,
auf Grund der Digitalisierung wollen wir unseren Dienstkräften sämtliche DEÜV-Meldungen (ausgenommen die Jahresmeldung) in einem sog. Mitarbeiterportal nur noch in digitaler Form zur Verfügung stellen. Ich habe leider im GKV-Rundschreiben vom 29.06.16 in der Fassung vom 22.09.20 keine entsprechende Aussage gefunden. Das gleiche gilt für die DEÜV-Verordnung.
Daher meine Frage an Sie.
Müssen wir die DEÜV-Meldungen unseren Dienstkräften verpflichtend in Papierform zur Verfügung stellen oder geht dies auch in digitaler Form?
Vielen Dank im Voraus und
viele Grüße
Ch. Kolter-Bekker