Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin ist erneut schwanger (Beginn Mutterschutz: 10.11.25), sie war bis 05.09.25 in Elternzeit mit Kind 1. Sie kam in Vollzeit zurück.
Welche Monate müssen für den Berechnungszeitraum für den neuen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld herangezogen werden?
Kann der Monat Oktober pauschal für alle drei Monate zur Berechnung hinzugezogen?
Vielen Dank & Grüße!