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  • 01
    Berechnungszeitraum für AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, vorherige Elternzeit

    Guten Morgen,


    eine Mitarbeiterin ist erneut schwanger (Beginn Mutterschutz: 10.11.25), sie war bis 05.09.25 in Elternzeit mit Kind 1. Sie kam in Vollzeit zurück.


    Welche Monate müssen für den Berechnungszeitraum für den neuen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld herangezogen werden?

    Kann der Monat Oktober pauschal für alle drei Monate zur Berechnung hinzugezogen?


    Vielen Dank & Grüße!

     

  • 02
    RE: Berechnungszeitraum für AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, vorherige Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Maßgeblich sind auch in Ihrem Fall die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Sollte im Vergleich zu den Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschutzfristen für das erste Kind zwischenzeitlich eine Vergütungserhöhung eingetreten sein (also die für den Monat Oktober 2025 gezahlte Vergütung über der für die Monate vor Beginn der Mutterschutzfristen für das erste Kind liegen), ist diese höhere Vergütung für den gesamten Berechnungszeitraum, also für die gesamten drei Monate, zugrunde zu legen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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