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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld / Anpassung Faktor aufgrund Gehaltsumwandlung

    Guten Morgen. Ich habe eine Mitarbeiterin die ab Februar in Mutterschutz ist. Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes sind die drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes maßgeblich bedeutet für diesen Fall November, Dezember, Januar. Nun wandelte die Mitarbeiterin im November ihr Gehalt zu Gunsten eines Langzeitkontos um und bezog ihr Netto aus der gezahlten Jahressonderzahlung. Aus meiner Sicht wird daher der Durchschnitt zur Berechnung des Mutterschaftsgelds "künstlich" geringer was für die Mitarbeiterin nun einen erheblichen Nachtteil hat und das "regelmäßige" Entgelt welches Sie erhält nicht widerspiegelt. welches für den Mutterschutz relevant wäre. Wie berechnet man nun das Mutterschaftsgeld? Darf ich hier die Bemessungsgrundlage bzw. den Faktor manuell vorgeben und die Entgeltumwandlung neutralisieren? Über Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld / Anpassung Faktor aufgrund Gehaltsumwandlung

    Guten Tag,
     
    bei der Antwort auf Ihre Frage gehen wir davon aus, dass diese in erster Linie auf die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld abzielt.
    Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu vernachlässigen, da dieses auf tgl. 13 Euro gedeckelt ist.

    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie Ihre Frage in die Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ einstellen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld / Anpassung Faktor aufgrund Gehaltsumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sie müssten prüfen, was tatsächlich gewollt war und gegebenenfalls prüfen, ob die Entgeltabrechnung für den Monat November zu korrigieren ist. Üblicherweise werden zusätzliche Vergütungsbestandteile auf ein Langzeitarbeitskonto gebucht. Es liegt also eher nahe, die Jahressonderzahlung auf das Langzeitkonto zu buchen. Sollte dies gewollt sein, wäre dies im Hinblick auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unproblematisch, weil einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 MuSchG bei der Berechnung des Zuschusses und des Mutterschutzlohnes unberücksichtigt bleibt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld / Anpassung Faktor aufgrund Gehaltsumwandlung

    Guten Morgen, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Grundsätzlich ist es bei uns so in der Betriebsvereinbarung geregelt, das tatsächlich das Gehalt in das Langzeitkonto eingebracht wird und nicht die Jahressonderzahlung. Die Abrechnung ist so wie Sie erstellt wurde korrekt, jedoch hat die Mitarbeiterin jetzt einen Nachteil, da die Einbringung im November nun die Auswirkungen auf die Berechnung des Mutterschaftsgelds mit sich bringt. Wie sieht es denn jetzt in dieser Konstellation aus? Vielen Dank für die erneute Einschätzung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Svenja Deuser

  • 05
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld / Anpassung Faktor aufgrund Gehaltsumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Meines Erachtens könnte der Mitarbeiterin die Möglichkeit eingeräumt werden, das ausgeübte Wahlrecht (also Umwandlung des Gehalts) zu widerrufen. Dann müsste gegebenenfalls die Vergütung für November rückgerechnet und die Buchung auf dem Langzeitkonto rückgängig gemacht werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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