Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei freiwillig versicherten Arbeitnehmerinnen, privat versicherten Arbeitnehmerinnen und gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen.
Von welchem der unten genannten (Netto-)Entgelte (bezogen auf die letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz) ist in den einzelnen Fällen der kalendertäglichen Zuschuss zu den 13 Euro Mutterschaftsgeld zu berechnen?
1) Freiwillig versichert in der gesetzlichen KV/PV:
Bruttoentgelt
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- RV AN
- AV AN
= gesetzliches Netto
- KV freiwillig
- KV Zusatzbeitrag
+ Zuschuss AG KV freiwillig
- PV freiwillig
+ Zuschuss AG PV freiwillig
= Nettoauszahlung bereinigt um KV/PV
2) Privat versichert:
Bruttoentgelt
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- RV AN
- AV AN
= gesetzliches Netto
+ Zuschuss zur privaten KV
+ Zuschuss zur privaten PV
= Nettoauszahlung (incl. Zuschuss zur privaten KV und PV)
3) gesetzlich versichert:
Bruttoentgelt
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- KVAN
- RV AN
- AV AN
- PV AN
= gesetzliches Netto
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße