Expertenforum - Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei freiwillig versicherten Arbeitnehmerinnen, privat versicherten Arbeitnehmerinnen und gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen.

    Von welchem der unten genannten (Netto-)Entgelte (bezogen auf die letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz) ist in den einzelnen Fällen der kalendertäglichen Zuschuss zu den 13 Euro Mutterschaftsgeld zu berechnen?


    1) Freiwillig versichert in der gesetzlichen KV/PV:

    Bruttoentgelt

    - Lohnsteuer

    - Kirchensteuer

    - Solidaritätszuschlag

    - RV AN

    - AV AN

    = gesetzliches Netto

    - KV freiwillig

    - KV Zusatzbeitrag

    + Zuschuss AG KV freiwillig

    - PV freiwillig

    + Zuschuss AG PV freiwillig

    = Nettoauszahlung bereinigt um KV/PV




    2) Privat versichert:

    Bruttoentgelt

    - Lohnsteuer

    - Kirchensteuer

    - Solidaritätszuschlag

    - RV AN

    - AV AN

    = gesetzliches Netto

    + Zuschuss zur privaten KV

    + Zuschuss zur privaten PV

    = Nettoauszahlung (incl. Zuschuss zur privaten KV und PV)


    3) gesetzlich versichert:

    Bruttoentgelt

    - Lohnsteuer

    - Kirchensteuer

    - Solidaritätszuschlag

    - KVAN

    - RV AN

    - AV AN

    - PV AN

    = gesetzliches Netto



    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße


     

  • 02
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,


    Ihre Frage zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.

    Weitergehende Informationen erhalten Sie z. B. von den Industrie- und Handelskammern sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 20 Abs. 1 MuSchG besteht in allen von Ihnen geschilderten Fällen ein Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld in der Differenz zwischen Nettoentgelt und den 13 € kalendertäglich.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre Nachricht.


    Leider beantwortet dies meine Frage nicht.

    Wir wollten gerne wissen, wie man zu dem Betrag kommt, der für den Zuschuss zugrunde zu legen ist, d. h. ob der Zuschuss aus dem gesetzlichen Netto (siehe Rechenschema) oder aus dem Auszahlungsbetrag (siehe Rechenschema - gesetzliches Netto abzüglich KV-/PV bei den freiwillig Versicherten bzw. gesetzliches Netto zuzüglich Zuschuss zur privaten KV und PV) zu berechnen ist.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

     

  • 05
    RE: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Die arbeitgeberseitigen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sind bei freiwillig und privat Versicherten gemäß Ihrer Berechnung zu berücksichtigen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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