Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung vom Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Änderung vom Beschäftigungsgrad während dem Mutterschutz.
Beginn Mutterschutz: 10.09.2025
Die Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit 50 %. Referenzmonate für die Berechnung zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind Juni, Juli und August 2025.
Der Teilzeitvertrag der Mitarbeiterin ist bis 31.10.2025 befristet. Ab 01.11.2025 erhöht sich der Beschäftigungsgrad der Mitarbeiterin auf 100 %.
Meine Frage ist jetzt, ändert sich ab November die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf 100 % oder bleibt es bei der ursprünglichen Berechnung mit den Referenzmonaten Juni, Juli und August?
Vielen Dank für ihre Rückmeldung!