Ich habe einen Arbeitnehmer, der bisher privat versichert war auf Grund einer selbstständigen Tätigkeit. Besagter Arbeitnehmer hat nun eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit angefangen, bei der er mit seinem Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Allerdings übt er die Selbstständigkeit weiterhin nebenberuflich aus.
Zählen seine Einkünfte aus dieser nebenberuflichen Selbstständigkeit bei der Berechnung des Entgeltes zur Prüfung der JAE-Überschreitung mit rein? Bisher habe ich diese bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da meiner Meinung nach kein Entgelt?