Liebes Expertenforum,
wir haben erstmalig eine werdende Mutter, die im Wechselschichtdienst tätig ist. Hinsichtlich der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes stellt sich uns die Frage, ob die Zuschläge, die für den Wechselschichtdienst gezahlt wurden, in die Berechnung mit einfließen müssen (-> entsprechend der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes)? In diesem Fall würden wir auch für die Berechnung die tatsächlichen Kalendertage berücksichtigen, da das Arbeitsentgelt schwankend ist. Ist das so korrekt?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!