Expertenforum - Berechnung Mutterschaftsgeld bei Wechselschichtdienst

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  • 01
    Berechnung Mutterschaftsgeld bei Wechselschichtdienst

    Liebes Expertenforum,


    wir haben erstmalig eine werdende Mutter, die im Wechselschichtdienst tätig ist. Hinsichtlich der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes stellt sich uns die Frage, ob die Zuschläge, die für den Wechselschichtdienst gezahlt wurden, in die Berechnung mit einfließen müssen (-> entsprechend der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes)? In diesem Fall würden wir auch für die Berechnung die tatsächlichen Kalendertage berücksichtigen, da das Arbeitsentgelt schwankend ist. Ist das so korrekt?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung!


     

  • 02
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Wechselschichtdienst

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Wechselschichtdienst

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Berechnungsgrundlage für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist die im Referenzzeitraum abgerechnete Vergütung. Dies schließt die Wechselschichtzulage ein.


    Wenn der Zuschuss nicht für volle Kalendermonate gezahlt wird, ist tatsächlich eine anteilige Berechnung auf Grundlage der Kalendertage vorzunehmen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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