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  • 01
    Berechnung Jahressonderzahlung TVöd

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin von uns war vom 01.03 bis 31.08 in der EG 2 Tvöd eingruppiert. Ab 01.09 beginnt Sie eine Lehre als Krankenschwester TVAÖD Pflege.

    Für die Berechnung der Jahressonderzahlung hätten wir folgende Berechnung vorgenommen:


    Wir hätten das Entgelt September und Oktober x 90% x 4/12 und das Entgelt aus Juli und August /61 x 30,67 *84,51% x 6/12 als Bemessungsgrundlage genommen. Ist das so richtig? Vielen Dank für die Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Berechnung Jahressonderzahlung TVöd

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Anspruchsgrundlage ist § 14 TVAöD. Maßgeblich ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 TVAöD das Ausbildungsentgelt, welches in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnittlich gezahlt wurde (zuzüglich in Monatsbeträgen gezahlter Zulagen und unständiger Entgeltbestandteile). Die noch im Arbeitsverhältnis erzielte Vergütung für den Monat August ist nicht zu berücksichtigen, weil § 14 Abs. 1 S. 2 TVAöD ausdrücklich auf das gezahlte Ausbildungsentgelt abstellt. „Ihr“ Fall, wonach das Ausbildungsverhältnis am 1. September beginnt, ist in der tariflichen Regelung nicht abgebildet. Meines Erachtens ist daher auf die durchschnittliche Vergütung für September und Oktober aus dem Ausbildungsverhältnis abzustellen. Der Anspruch besteht dann grundsätzlich in Höhe von 90 %. Da das Ausbildungsverhältnis erst im September begonnen hat, müsste dieser Betrag noch anteilig auf vier Zwölftel reduziert werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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