Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns war vom 01.03 bis 31.08 in der EG 2 Tvöd eingruppiert. Ab 01.09 beginnt Sie eine Lehre als Krankenschwester TVAÖD Pflege.
Für die Berechnung der Jahressonderzahlung hätten wir folgende Berechnung vorgenommen:
Wir hätten das Entgelt September und Oktober x 90% x 4/12 und das Entgelt aus Juli und August /61 x 30,67 *84,51% x 6/12 als Bemessungsgrundlage genommen. Ist das so richtig? Vielen Dank für die Rückmeldung.